Statuten

Büetigen, 8. April 2005

Artikel 1: Zweck

Der polysportive Verein "Büetiger Sport Club 05" (BSC 05) bezweckt die geistige und körperliche Ertüchtigung in jeglicher Art.

Artikel 2: Vorstand

Der Vorstand wird von den Mitgliedern gewählt und besorgt die Geschäfte des Vereins.

Artikel 3: Mitgliederbeitrag

Die Mitglieder setzen auf Vorschlag des Vorstandes den Mitgliederbeitrag fest.

Artikel 4: Mitglieder

Der Vorstand beschliesst ein Mitglieder- und Organisationsreglement

Artikel 5: Schulden

Für die Vereinsschulden haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

Artikel 6: Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins un der Verwendungszweck des restlichen Vereinsvermögens wird durch die Mitglieder beschlossen.

Artikel 7: Schlussbestimmungen

Wo in oben stehenden Artikeln nicht explizit geregelt, gelten die Artikel 60ff des schweizerischen Zivilgesetzbuches.

 

Stauten beschlossen an der Gründungsversammlung vom 8. April 2005

Der Tagespräsident: Walter Heuer

Der Tagessekretär: Andreas Sollberger